Brandschutzschulung

Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 in Ihrem Unternehmen.


Je mehr Mitarbeiter sich mit Feuer und Feuerbekämpfung auskennen, desto größer ist die Chance auf einen glimpflichen Ausgang im Brandfall.



Laut ASR A2.2, ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Betrieb, unter Hinzuziehen von Sachkundigen in der Handhabung von Feuer-löschgeräten, zu unterweisen. Nutzen Sie unsere Erfahrung! Mit unserem innovativen, mobilen Feuerlösch-Trainer können wir realistische Brand-fälle simulieren. Wir schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort bzw. an verschiedeneren Standorten.


Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 in Ihrem Unternehmen

Brände können immer und überall entstehen.


Je mehr Mitarbeiter sich mit Feuer und Feuerbekämpfung auskennen, desto größer ist die Chance auf einen glimpflichen Ausgang im Brandfall.


Laut ASR A2.2, ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Betrieb, unter Hinzuziehen von Sachkundigen in der Handhabung von Feuer-löschgeräten, zu unterweisen. Nutzen Sie unsere Erfahrung! Mit unserem innovativen, mobilen Feuerlösch-Trainer können wir realistische Brand-fälle simulieren. Wir schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort bzw. an verschiedeneren Standorten.



Eckdaten

  •  Dauer: ca. 3 Stunden inkl. Löschübung
  •  Termin: einen individuellen Schulungstermin erhalten Sie direkt bei uns telefonisch unter Tel. 06181-934636
  •  Schulungsort: bei Ihnen im Haus oder in unserem Schulungsraum


Schulungsinhalte theoretischer Teil (Auszug)

  •  Maßnahmen zur Unfallverhütung
  •  Verhalten im Brandfall
  •  Brandklassen, Löschmittel und Löschtechnik
  •  Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  •  Brand-/Rauchschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen


Schulungsinhalte praktischer Teil (Auszug)

  •  Löschtechnikunterweisung
  •  Auswahl und sachgerechter Einsatz von Feuerlöschgeräten
  •  Brandbekämpfung und Verhalten verschiedener Feuerlöschertypen
  •  Praktische Löschübung


Unterweisung von Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.


Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Brandfall (z.B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notaus-gänge, Flucht- und Rettungsplan"), einschließen.


Eine regelmäßige Unterweisung soll dazu beitra-gen, dass die Beschäftigten im Ernstfall angemessen reagieren. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Brandschutzhelfer

Laut ASR A2.2 Technische Regel - Maßnahmen gegen Brände - hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.


Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.


Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Dazu gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Es empfiehlt sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Anderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.


Praktische Löschübungen im Umgang mit Feu-erlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Evakuierungshelfer

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Evakuierungshelfer übernehmen organisatorische und koordinierende Aufgaben für eine sichere Räumung des Gebäudes und der Evakuierung.

Sie veranlassen im Gefahrenfall, die schnelle Räumung Ihres Zuständigkeitsbereiches, z. B. eine Abteilung, Etage oder einen bestimmten Raum, helfen ortsunkundigen oder mobi-litätseingeschränkten Personen und begleiten die Mitarbeiter zu einem vorher festgelegten Sammelplatz.

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